AGB

Bedingungen zum Erwerb und zur Nutzung von Fahrkarten über Mobiltelefondienst (easy.GO)

1. Voraussetzungen/Lizenzbedingungen

Der Erwerb und die Nutzung von Fahrkarten (Ticket) über den Mobiltelefondienst easy.GO (easy.GO) und die Nutzung der insoweit zugrundeliegenden Software sind an die Zustimmung dieser Bedingungen gebunden. Durch das Herunterladen, Installieren oder Nutzen von easy.GO werden diese Bedingungen uneingeschränkt akzeptiert.

Diese Bedingungen ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der an easy.GO beteiligten Verkehrsunternehmen zur Personenbeförderung (VU) sowie die Datenschutzbestimmungen des Diensteanbieters.

Die Abwicklung des easy.GO-Tickets erfolgt durch die beteiligten VU, einen IT-Dienstleister (TAF mobile GmbH, Jena), der die Abrechnung und den Transfer der mobilen Dienste übernimmt und die deutschen Mobilfunkprovider (Diensteanbieter).

2. Allgemeines

Die an easy.GO beteiligten VU bieten einen Service, der es ermöglicht, über Mobiltelefon Fahrplan- und sonstige Informationen abzurufen sowie easy.GO-Tickets bargeldlos zu erwerben.

Mit Akzeptanz dieser Bedingungen erhält der Nutzer eine einfache Lizenz zur Verwendung von easy.GO und zweckgebundenen Nutzung der enthaltenen Funktionen. Der Nutzer erhält das eingeschränkte Recht zur Nutzung von easy.GO ausschließlich zum persönlichen Gebrauch. Er ist nicht berechtigt, easy.GO zu verkaufen, zu ändern, anzupassen, abgeleitete Produkte daraus zu erstellen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ändern oder zugänglich zu machen.

Die Software easy.GO wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Zugriff auf easy.GO erfolgt über Mobiltelefon und es werden für Verbindungsaufbau und –dauer durch den jeweiligen Mobilfunkprovider Entgelte je nach Tarif erhoben. Die vom Mobilfunkprovider für Datentransfer erhobenen Entgelte sind dem Mobilfunkvertrag zu entnehmen.

Zur Anzeige von Kartenmaterial auf iPhones ist es erforderlich, eine CloudMade-Bibliothek einzusetzen. Der Nutzer stimmt den Lizenzbedingungen zur Nutzung des Kartenmaterials zu (http://cloudmade.com/about/api-terms-and-conditions).

3. Ticketerwerb über easy.GO und Nutzung

Der Fahrkartenerwerb über Mobiltelefon setzt den Download der Software easy.GO voraus. Die über easy.GO angeforderte Fahrkarte wird via Datenübertragung in easy.GO bereit gestellt. Die für die Datenübertragung anfallenden Entgelte bestimmen sich nach dem jeweiligen Mobilfunkvertrag.

Mit der Anforderung der Fahrkarte über easy.GO wird ein Angebot zum Erwerb einer Fahrkarte und mit der Bereitstellung der Fahrkarte die Annahme des Angebotes erklärt. Es kommt somit ein Kaufvertrag über den Erwerb einer Fahrkarte zwischen dem Nutzer und dem VU zustande. Das Ticket ist zum sofortigen Fahrtantritt und möglicherweise abweichend von den Beförderungsbedingungen des jeweiligen VU bereits vor Betreten des Fahrzeugs zu erwerben. Vor dem Betreten des Fahrzeugs hat sich der Nutzer vom Empfang des gültigen Tickets zu überzeugen.

Erstattungen und Stornierungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Zu Kontrollzwecken ist das Ticket auf dem betriebsbereiten Mobiltelefon während der Fahrt ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Fahrausweisprüfer bzw. Fahrer vorzuzeigen und ggf. das Mobiltelefon auszuhändigen. Für die Betriebsbereitschaft des Mobiltelefons, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des Tickets ist der Nutzer verantwortlich. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket erworben werden.

Kann der Erwerb oder der Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Telefonversagens nicht erbracht werden (z.B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.) wird das erhöhte Beförderungsentgelt entsprechend der Beförderungsbedingungen der jeweiligen VU erhoben.

Eine Übersicht der in einer Abrechnungsperiode erworbenen Tickets, kann jederzeit über www.myeasyGO.de/Portal abgerufen bzw. der Mobilfunkrechnung entnommen werden.

Zur Bestätigung der Ticketkäufe muss eine persönliche Identifikations-Nummer (Passwort)genutzt werden. Die Geheimhaltung des Passwortes liegt in der Verantwortung des Nutzers. Das Passwort kann nach eigenem Ermessen jederzeit geändert oder mit der Funktion „Passwort zurücksetzen“ neu angefordert werden. Wird das Passwort fünf Mal falsch eingegeben, so wird der Nutzer vom System automatisch gesperrt.

4. Abrechnung und Zahlung

Die Höhe des Fahrpreises ergibt sich aus der jeweils gültigen Fahrpreisübersicht des jeweiligen VU. Zusätzlich entstehen Verbindungsentgelte entsprechend des jeweiligen Mobilfunkvertrages.

Die Abrechnung und Zahlung des Fahrpreises erworbener Tickets erfolgt über die Mobilfunkrechnung des Mobilfunkproviders, an den das VU seinen Zahlungsanspruch abtritt. Hierzu gelten die AGB des Mobilfunkproviders. Bei Unstimmigkeiten bezüglich Verbindungskosten muss der Mobilfunkprovider kontaktiert werden.

Bei Prepaid-Karten werden die Forderungen für die erworbenen Tickets unverzüglich nach dem Kauf von dem vorhandenen Guthaben abgezogen. Ist kein Guthaben vorhanden, erfolgt kein Ticketversand.

5. Ende der Nutzungsmöglichkeit

Die Teilnahme an easy.GO kann jederzeit beendet werden. Zum sicheren Ausschluss der weiteren Nutzung des easy.GO, empfiehlt es sich, die Applikation vom Mobiltelefon zu löschen. Die Sperrung des Fahrkartenkaufs über easy.GO kann der Nutzer auch durch den IT-Dienstleister veranlassen.

6. Sperrung

Bei Verlust des Mobiltelefons oder der SIM-Karte ist der Nutzer verpflichtet, dies unverzüglich seinem Mobilfunkprovider mitzuteilen. Bis zum Eingang der Meldung bei dem Mobilfunkprovider haftet der Nutzer für die bis dahin durch easy.GO Anwendung entstandenen Forderungen. Bis zum Zeitpunkt der Sperrung gilt jeder Fahrkartenkauf als vom Nutzer veranlasst.

Stellen die VU oder die Diensteanbieter einen Missbrauch fest, wird die Nutzung des Fahrkartenkaufs über easy.GO sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt über eine SMS-Benachrichtigung durch den IT-Dienstleister.

Für den Fall der Nichtzahlung einer fälligen und bereits angemahnten Forderung gegenüber dem Mobilfunkprovider wird die Nutzung des Fahrkartenkaufs über easy.GO ebenfalls gesperrt. In diesem Fall gelten die AGB des Mobilfunkproviders.

7. Datenschutz

Die Diensteanbieter speichern die zur Vertragserfüllung des Fahrkartenkaufvertrages notwendigen Verbindungsdaten und übermitteln diese an den Mobilfunkbetreiber. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, soweit sie zur Vertragsabwicklung notwendig sind. Die zur Abrechnung der Tickets notwendigen Verbindungsdaten einschließlich personenbezogener Daten werden durch den Mobilfunkbetreiber gemäß § 15 Telemediengesetz (TMG) gespeichert und genutzt. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die personenbezogenen Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht. Längere Aufbewahrungsfristen sind lediglich nach den in § 15 Abse. 7 u.8 TMG abschließend aufgezählten Ausnahmen zulässig.

8. Gewährleistung und Haftung

Zum Fahrkartenerwerb über easy.GO ist es erforderlich, technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einzusetzen. Der IT-Dienstleister TAF mobile übernimmt für die Softwareprogramme, Übertragungswege, Endgeräte, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen gegenüber Unternehmern keine Gewährleistung.

In den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit haftet der IT-Dienstleister TAF mobile nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Wenn der IT-Dienstleister TAF mobile an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare außergewöhnlichen Umstände gehindert ist, die trotz aller nach den Umständen des Falls zumutbaren Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar sind – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Naturkatastrophen usw. – ist eine Haftung für etwaig hieraus hergeleitete Schadenersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen.

Ferner wird keine Haftung für Fehler oder Defekte im Zusammenhang mit der Nutzung von „easy.GO“ oder für Unterbrechungen, Ausfälle oder Verzögerungen bei der Nutzung oder bei Einstellung oder Beendigung von easy.GO übernommen. Sollte der Nutzer über den Informationsservice von easy.GO eine unrichtige, bzw. nicht mehr aktuelle Auskunft erhalten, so erwachsen hieraus keine Schadensersatzansprüche. Dieses gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen Falschauskunft. Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder – unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen.

Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit.

9. Verschiedenes

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Jena. Die an easy.GO beteiligten Verkehrsunternehmen werden auf dem mobilen Client im Impressum der vom Nutzer gewählten Region angezeigt.

 

Stand: 09. Juli 2011